Die Definition von Arbeitsplätzen, Formulierung von Stellenausschreibungen, personal bindende Bewerbungsgespräche und die Auswahl von geeigneten Kandidaten ist ein langsamer, risikoreicher und teurer Prozess.
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Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten Gesetze und Richtlinien, einschließlich der Datenschutzbestimmungen und des Arbeitsrechts. Von unseren Freelancern erwarten wir die gleiche Verpflichtung. Um dies zu gewährleisten, führen wir unter anderem folgende Maßnahmen durch:
Vorvertragliche Prüfung: Wir prüfen jeden Freelancer vor der Zusammenarbeit auf seine Qualifikationen und seine Fähigkeit, die Compliance-Richtlinien einzuhalten.
Vertragliche Regelungen: In unserem Vertrag mit Freelancern sind klare Regelungen zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien enthalten.
Schulungen: Wir bieten unseren Freelancern Schulungen zu relevanten Compliance-Themen an.
Überwachung: Wir überwachen die Zusammenarbeit mit Freelancern, um sicherzustellen, dass die Compliance-Richtlinien eingehalten werden.
Ja, die Unterzeichnung einer NDA ist für uns selbstverständlich, bevor wir sensible Informationen an einen Freelancer weitergeben. Die NDA verpflichtet den Freelancer, alle internen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der erfolgreiche Abschluss eines Projekts wird in unserem Vertrag mit dem Freelancer klar definiert. In der Regel beinhaltet dies die Erfüllung aller vereinbarten Projektziele und -anforderungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens und Budgets.
Die Kosten für die Zusammenarbeit mit einem Freelancer setzen sich in der Regel aus folgenden Elementen zusammen:
Stundensatz: Der Stundensatz des Freelancers variiert je nach Qualifikation und Erfahrung.
Projektgebühren: In einigen Fällen kann auch ein Festpreis für das gesamte Projekt vereinbart werden.
Nebenkosten: Neben dem Stundensatz oder Projektgebühren können weitere Kosten anfallen, z. B. für Reisekosten oder Softwarelizenzen.
In unserem Vertrag mit Freelancern sind Regelungen für den Fall von Problemen und einem notwendigen Wechsel enthalten. In der Regel versuchen wir zunächst, das Problem durch Kommunikation und Zusammenarbeit zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, können wir den Vertrag mit dem Freelancer kündigen und einen neuen Freelancer beauftragen.
Um Scheinselbstständigkeit auszuschließen und die korrekte Abführung von Sozialabgaben zu gewährleisten, legen wir in unseren Verträgen mit Freelancern eindeutige Kriterien fest. Diese Kriterien basieren auf den aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und schließen typische Merkmale von Scheinselbstständigkeit aus.
Nein, wir stehen Ihnen auch nach dem Abschluss eines Projekts mit einem Freelancer zur Verfügung. Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
Feedback: Wir geben Ihnen Feedback zur Zusammenarbeit mit dem Freelancer.
Empfehlungen: Wir können Ihnen weitere Freelancer empfehlen, die für Ihre zukünftigen Projekte geeignet sein könnten.
Ja, selbstverständlich ist eine Verlängerung Ihres Auftrags mit einem Freelancer möglich. Dies muss jedoch schriftlich vereinbart werden. Beachten Sie dabei die vertraglichen Regelungen, z. B. die Kündigungsfristen.
Zusätzliche Information:
Sollte ein Freelancer, mit dem Sie bereits zusammenarbeiten, von einem anderen Unternehmen angefragt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir möchten sicherstellen, dass Sie mit der Arbeit des Freelancers zufrieden sind und eine Verlängerung des Auftrags in Ihrem Interesse liegt. So können wir den Projekterfolg weiterhin gewährleisten und den Verlust wertvoller Expertise vermeiden.